Albert Götz GmbH Versicherungsmakler
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Krankenversicherungen

Mögliche Krankenzusatzversicherungen

Zahnzusatzversicherungen
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den zahnärztlichen Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile.  Gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte Ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden, dazu zählen u.a. Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate.

Stationäre Zusatzversicherung
Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.

Folgendes ist u.a. versicherbar:
Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Privatpatient mit Anspruch auf Chefarztbehandlung, in Deutschland Erstattung der Differenz bei höheren Pflegesätzen, Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen, vor- und nachstationäre Behandlung, Rooming-In Leistung, Erstattung  der stationären Zuzahlung, Transportkosten, freie Krankenhauswahl, individuelle Honorarvereinbarungen (über Höchstsatz GOÄ hinaus).

Ambulante Zusatzversicherung
Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung teilweise oder gar nicht erstattet werden.

Folgendes ist u.a. versicherbar:
Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel

Krankentagegeld
Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, zahlt der Arbeitgeber zunächst für eine bestimmte Zeit (in der Regel sechs Wochen) weiterhin das volle Gehalt. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld. Dieses darf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens betragen, zudem aber auch nicht 90 % des Nettoeinkommens übersteigen. Dadurch liegt das Krankengeld durchschnittlich bei etwa 60 % des Bruttoeinkommens. Bei Personen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2019: 4.537,50 € mtl.) liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld im Verhältnis noch niedriger. Dies ist dadurch bedingt, dass zur Berechnung des Krankengeldes die  Beitragsbemessungsgrenze als Bruttoeinkommen festgelegt wird. Von diesem wird ein fiktives Nettoeinkommen berechnet und schließlich die 70 % / 90 % Regel angewandt.

Mit einer Krankentagegeldversicherung können Sie sich Ihr gewohntes monatliches Nettoeinkommen auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit sichern.

Krankenvollversicherung

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden immer höher, Zuzahlungen belasten die Versicherten zusätzlich. So können für Medikamente, Hilfsmittel oder Zahnersatz schnell zusätzliche Kosten entstehen, mit denen  man gar nicht gerechnet hat. 

Wer kann kann eine private Krankenversicherung abschließen?
Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige (z.B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern. Der Wechsel für Arbeitnehmer ist nach erstmaligem Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze möglich. Der Wechsel  ist möglich, wenn das Brutto-Jahreseinkommen in 2019 über 60.750 € liegt. Das entspricht einem Monatsgehalt von 5.062,50€ bei 12 Gehältern.

Was bietet mir die private Krankenversicherung?
• Beitragsgestaltung individuell je nach Tarif
• Freie Tarifwahl, individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
• Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen vorteilhaft
• Freie Arztwahl, auch Privatärzte
• Bessere Behandlung, da die Ärzte mehr Geld bekommen
• Stationäre Behandlung im Einbettzimmer / Chefarzt, je nach Tarif
• Kostenübernahme Heilpraktiker, je nach Tarif
• Relativ hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz, je nach Tarif
• Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
• Weltweiter Krankenschutz, je nach Tarif

Mit einem zusätzlichen Krankentagegeld können Sie einen Verdienstausfall aus beruflicher Tätigkeit bei längerer 100%iger Arbeitsunfähigkeit absichern. Zusätzlich kann wahlweise folgendes versichert werden:
• Krankenhaus- und Pflegetagegelder
• Tarife, die keine Begrenzung auf die Gebührenordnung vorsehen oder eine Beitragsfreistellung bei längerem Krankenhausaufenthalt beinhalten
• spezielle Tarife für Kinder, Schüler und Studenten

Was gibt es bei der privaten Krankenvollversicherung zu beachten?
• Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen möglich
• Jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag
• Beitragszahlungspflicht, auch bei längerer Krankheit über 6 Wochen
• Wechsel der Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich, z.B. bei Vorerkrankungen
• Keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
• Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren möglich
• keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
• drei- bzw. achtmonatige Wartezeit, wenn z.B. keine Vorversicherung vorliegt und keine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde
• keine Übernahme der Auslandsrücktransportkosten, je nach Tarif
• Rechnungen müssen in einem bestimmten Rahmen vorbezahlt werden
• Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht durchgeführt

Versicherungsschutz im Ausland

Zur Auslandsreisekrankenversicherung haben wir auf unserer gesonderten Unterseite weitere Informationen für Sie zusammengetragen.

 
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