Albert Götz GmbH Versicherungsmakler
Ihr Versicherungsmakler in Ansbach

Hausratversicherung

Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder auch Einbruchdiebstahl nicht vollkommen vermeidbar. Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung, Kleidung und alltäglichen Gebrauchsgegenständen, können auch noch Kosten für eine Unterbringung im Hotel auf Sie zukommen.

Zum Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld. Hausrat außerhalb der
Wohnung ist im Rahmen der Außenversicherung versichert.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Die Standarddeckung umfasst:
• Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
• Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
• Leitungswasser
• Sturm / Hagel

Folgende Erweiterungen sind möglich:
• Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
• Glasbruch
• Fahrraddiebstahl
• All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert.
Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
• Vorsatz
• Krieg
• Kernenergie

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
• Schäden an Hausrat von Untermietern
• Feuerversicherung: Sengschäden, Überstrom, Induktion
• Einbruchdiebstahl / Raub: Einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl)
• Leitungswasser: Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm
• Sturm / Hagel: Sturmflut, Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster,
Außentüren oder andere Öffnungen
• Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung,
Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

• Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Neuwert erstattet.
• Bei beschädigten Sachen erfolgt die Erstattung der notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung.
• Entstandene Kosten, wie z.B. Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, werden separat und teilweise
über die normale Versicherungssumme hinaus ersetzt.
• Je nach vereinbartem Deckungsumfang der Hausratversicherung werden auch Überspannungsschäden durch Blitz, Schäden durch
auslaufende Aquarien und Wasserbetten, Fahrraddiebstahlschäden usw. ersetzt.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind beispielsweise denkbar?

Glasversicherung
Hierüber sind Bruchschäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen absicherbar (auch z. B. ein Glaskochfeld). Bei den Ursachen des Schadens gibt es nahezu keine Einschränkungen. Speziell für Mieter empfehlenswert, da Glasschäden an der gemieteten Immobilie nicht über die Mietsachschäden im Rahmen einer Privathaftpflicht erstattet werden.

Kunst-/Sammlungsversicherung
Besondere Dinge benötigen besonderen Versicherungsschutz. Kunstgegenstände und Sammlungen (auch z. B. eine Schallplatten-
oder Puppensammlung) können über eine umfangreiche „All-Risk-Deckung“ abgesichert werden. Versichert sind u. a. auch die Kosten für Restauration oder nötige Reisen zur Wiederbeschaffung abhandengekommener Kunst- bzw. Sammlungsgegenstände.

Instrumentenversicherung
Schon bei reinen Hobbymusikern sammeln sich mit Instrumenten und Zubehör (z. B. Verstärker, Mischpult, etc.) schnell hohe Werte an. Eine Instrumentenversicherung deckt nahezu alle Gefahren ab – auch z. B. auf Reisen. Auch beim Verleihen versicherter Sachen wird der Schutz nicht eingeschränkt.

 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos